Leistungen bei einer arteriellen Verschlusskrankheit
Leistungen bei einer arteriellen Verschlusskrankheit
Betreuung von Patienten mit arterieller Verschlusskrankheit
In unserer Facharztpraxis unter der Leitung von Rakif Ahmadli, Facharzt für Gefäßchirurgie, betreuen wir Patienten in jedem Stadium der arteriellen Verschlusskrankheit (AVK). Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir ein individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmtes Therapiekonzept anbieten.
Individuelle Beratung und Therapieplanung
Wir beraten Sie, ob zunächst regelmäßige Kontrollen und die Vermeidung von Risikofaktoren sinnvoll sind. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei der Planung einer Behandlung der verengten Arterien, sei es interventionell oder mittels Bypassanlage. Nach erfolgter Behandlung stehen wir Ihnen weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Diagnostik der Halsschlagadern
Auch eine Verengung der Halsschlagadern können wir mittels modernster Ultraschalluntersuchungen diagnostizieren und bei Auffälligkeiten die erforderlichen weiteren Schritte einleiten.
Der Knöchel-Arm-Index (ABI) wird durch die Kombination von dopplersonographischer Ableitung der Arm- und Knöchelarterien mit einer Blutdruckmessung bestimmt. Der Quotient aus den Werten von Arm und Knöchel liefert eine zuverlässige Aussage über:
das Vorliegen einer Durchblutungsstörung
den Schweregrad der Arteriellen Verschlusskrankheit
Diese einfache, schmerzfreie und beliebig wiederholbare Methode eignet sich auch hervorragend zur Verlaufsbeobachtung und zur Erfolgsbeurteilung nach Gefäßinterventionen oder Gefäßkonstruktionen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Praxis in Heiligenhaus, um Ihre Gefäßgesundheit professionell untersuchen und behandeln zu lassen.
Wie Sie wissen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle ärztlichen Leistungen. Zu diesen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören auch Eingriffe, die aus medizinischer Sicht zwar nicht notwendig sind, die jedoch für den Patienten durchaus eine Einschränkung des Wohlbefindens und des Aussehens darstellen oder dennoch Schmerzen verursachen und die Lebensqualität vermindern. Diese Leistungen sind Selbstzahlerleistungen und nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.